Sicherheitskonzept für Vor-Ort-Gottesdienste in den Zeiten der Corona-Krise

Stand: 10.08.2020

Ev. Kirchengemeinde Moers-Hochstraß, Jüchenstr. 1

1. aktualisiertes Sicherheitskonzept für Vor-Ort-Gottesdienste in den Zeiten der Corona-Krise
Stand: 07.06.2020 10.08.2020/Team Hygiene Neu, bitte beachten! Liebe Gemeinde,
bei allen immer noch erforderlichen Einschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen wollen wir auch der Spontanität wieder mehr Raum geben und den Menschen, die sich erst kurzfristig entscheiden einen Gottesdienst zu besuchen, die Möglichkeit hierzu geben.
Wir haben daher unser Sicherheitskonzept – selbstverständlich in Übereinstimmung mit den zurzeit geltenden Regelungen der Corona-Schutzverordnung NRW – überarbeitet.
Auch weiterhin stehen uns für das Feiern der Gottesdienste die beiden Räume – Gottesdienst-Raum und Gottesdienst-Erweiterungs-Raum – zur Verfügung. Die Empore und das Familienzimmer müssen leider geschlossen bleiben.
Neben den von uns festgelegten und nachstehend dargelegten Regeln bitten wir euch alle liebevoll darum, euch bei allen Begegnungen eigenverantwortlich und umsichtig zu verhalten. Mittlerweile kennt jeder die beiden Top-Punkte: Abstandsregel von 1,5 m, besser 2 m und regelmäßiges, mindestens 30 Sekunden langes, gründliches Händewaschen!

Ab sofort, also erstmals für den Gottesdienst am 16.08.2020 gelten folgende Regeln:

1. Eine vorherige Anmeldung zum Gottesdienst ist nicht mehr erforderlich.
2. Auch weiterhin gibt es nur einen zugelassenen Eingang: Der Haupteingang. Wenn der Gottesdienst beginnt, muss der Eingang aus Sicherheitsgründen geschlossen werden. Damit ist ein Zugang von außen nicht mehr möglich; ein Verlassen des Gebäudes ist immer über die beiden Ausgänge (siehe Punkt 5) gegeben.
3. Beim Betreten bzw. Verlassen des und beim Umherlaufen im Gebäude ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, und zwar so, dass Mund und Nase bedeckt sind. Auf dem Sitzplatz kann der Mund-Nasen-Schutz abgelegt werden.
4. Es wird ein Sitzplan mit nummerierten Sitzplätzen erstellt.
Beim Betreten des Gottesdienstraumes erhält jeder Besucher ein Anmeldeformular welches vollständig auszufüllen ist. Wichtig ist insbesondere auch das Eintragen der Platznummer. Die Formulare werden beim Verlassen des Gebäudes wieder eingesammelt. Die Formulare werden für die Dauer von vier Wochen sicher aufbewahrt und danach datenschutzkonform vernichtet.
Durch diese Maßnahmen kann auf die Einhaltung eines Mindestabstandes auf den Sitzplätzen verzichtet werden. Es wird aber darum gebeten, wenn möglich zwischen Menschen unterschiedlicher Haushalte zumindest einen Stuhl freizuhalten. Aus Respekt voreinander wird auch darum gebeten, im Einzelfall den Wunsch nach mehr Abstand zu respektieren und dem nachzukommen.
Bei den abgefragten Daten handelt es sich um solche, zu deren vollständiger Erfassung wir lt. § 2a CoronaSchVO gesetzlich verpflichtet sind. Besucher, die nicht bereit sind, die Angaben vollständig zu machen, können leider nicht am Gottesdienst teilnehmen.
5. Es gibt zwei Ausgänge:
• Der Notausgang vom Gottesdienst-Raum (siehe Richtungspfeile am Boden)
• Der Notausgang vom Gottesdienst-Erweiterungsraum (siehe Richtungspfeile am Boden)
Nach dem Gottesdienst darf das Gebäude nur über diese Ausgänge verlassen werden! Wir bitten darum, die Räume zügig zu verlassen.
6. Mitsingen im Gottesdienst ist leider auch weiterhin nicht zulässig.
7. Sowohl im Eingangsbereich als auch an beiden Ausgängen werden Desinfektionsmittel für eine zusätzliche Hand-Desinfektion zur Verfügung gestellt.
8. Es findet kein Kinder-Gottesdienst statt; Kinder, die mitgebracht werden, müssen bei den Eltern bleiben.
9. Die Toiletten (Damen / Herren) sind nur EINZELN zu betreten und zu benutzen. Geeignete Desinfektionsmittel für „Fläche“ und „Hände“ stehen vor Ort bereit.

Datenschutzhinweis:
Die unter Punkt 4 beschriebene Datenerfassung und -verarbeitet erfolgt auf Grundlage von §§ 2a Abs. 2, 3 CoronaSchVO i. V. m. § 6 Nr. 7 DSG-EKD, die Weitergabe der Daten (im Infektionsfall) auf Grundlage von §§ 8 Absatz 1 und 7, 6 Nr. 7 DSG-EKD i. V. m. § 16 Infektionsschutzgesetz sowie § 2 Absatz 2 Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz NRW

Das Sicherheitskonzept könnt ihr euch auch Hier als PDF herunterladen.