Schutzkonzept – weil jeder Mensch zählt
Wir möchten, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene sich in unserer Gemeinde sicher fühlen. Darum haben wir ein Schutzkonzept entwickelt, das beschreibt, wie wir achtsam miteinander umgehen, Risiken vorbeugen und im Ernstfall verantwortungsvoll handeln.
Transparenz ist uns wichtig.
Das vollständige Schutzkonzept können Sie hier einsehen:
Außerdem finden Sie hier auf dieser Seite, eine kurze Zusammenfassung mit den wichtigsten Inhalten.
Kurz-Konzept zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Ev. Kirchengemeinde Moers-Hochstraß
Die Ev. Kirchengemeinde Moers-Hochstraß tritt nach außen wie nach innen für die Wahrung der in der Gottesebenbildlichkeit gründenden Menschenwürde ein. Die Arbeit in der Ev. Kirchengemeinde Moers-Hochstraß geschieht im Auftrag und Angesicht Gottes und ist von Respekt und Wertschätzung getragen. Die Persönlichkeit und Würde der Menschen wird geachtet und die individuellen Grenzen werden respektiert.
Sexualisierte Gewalt und andere Gewalterfahrungen verletzen die Würde und Integrität des Menschen. Die Ev. Kirchengemeinde Moers-Hochstraß lehnt jegliche Form von Gewalt ab. Deshalb übernimmt die Ev. Kirchengemeinde Moers-Hochstraß Verantwortung für die Schaffung von Rahmenbedingungen, die geschützte und angstfreie Räume des Miteinanders ermöglichen. Sie steht an der Seite der Ihr anvertrauten Menschen. Dazu gehört ein Klima der Offenheit, der Transparenz sowie eine „Kultur der Achtsamkeit und des Hinschauens“. Ein besonderer Schutzauftrag besteht in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen. Daher hat die Ev. Kirchengemeinde Moers-Hochstraß von ihrem Selbstverständnis her den Anspruch, Kindern, Jugendlichen und sonstigen Schutzbefohlenen einen sicheren und geschützten Raum zur Entfaltung zu bieten. Sie brauchen besondere Unterstützung, Hilfe, Schutz und Sicherheit. Erfährt ein Kind / ein*e Jugendliche*r / ein*e Schutzbefohlene*r sexualisierte Gewalt, werden seine/ihre Entwicklungsgrundlagen gefährdet und seine/ihre seelische Entwicklung nachhaltig geschädigt!
Das Schutzkonzept fördert die Auseinandersetzung mit den Themen Kindeswohlgefährdung, grenzachtendes Verhalten und sexualisierte Gewalt und beschreibt die Präventionsarbeit sowie die Abläufe in Akutsituationen. Dieses gilt für das Miteinander in allen Arbeitsbereichen der Kirchengemeinde. Es betrifft den Umgang mit Kindern und Jugendlichen ebenso wie den Umgang mit Erwachsenen und die Beziehung der Mitarbeitenden untereinander sowie zur Leitung.
Ziele des Schutzkonzeptes
Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene in den Kirchengemeinden und Einrichtungen sollen vor Grenzverletzungen, Übergriffen und strafrechtlichen Formen sexualisierter Gewalt geschützt werden.
Sexualisierte Gewalt unterscheidet zwischen,
- Grenzverletzungen (Verhaltensweisen, die persönliche Grenzen missachten/überschreiten)
- Sexuelle Übergriffe
- Strafrechtlich relevante Formen sexualisierter Gewalt
- Es soll ein Klima der offenen und sensiblen Auseinandersetzung mit dem Thema „Grenzüberschreitungen und sexualisierte Gewalt“ geschaffen werden.
- Alle beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden sollen sich der Ursachen und Folgen von sexualisierter Gewalt bewusst sein und für Grenzverletzungen sensibilisiert werden. Sie werden in ihrer Arbeit unter diesem Schutzaspekt besonders geschult und qualifiziert.
- Kinder und Jugendliche sollen in den unterschiedlichen Formen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gestärkt und sprachfähig gemacht werden, um sie dadurch vor Übergriffen und Grenzverletzungen zu schützen.
- Potentiellen Tätern und Täterinnen soll der Zugang zu Kindern, Jugendlichen und anderen Schutzbefohlenen verwehrt werden – durch die proaktive Auseinandersetzung mit dem Thema soll eine erhöhte Aufmerksamkeit und verbesserte Sprachfähigkeit innerhalb der Gemeinden und Einrichtungen erlangt werden.
- Kinder, Jugendliche und andere Schutzbefohlene sollen wissen, wo und bei wem sie im Kirchenkreis schnell und verlässlich Hilfe finden.
Prävention
Evangelische Arbeit lebt durch Beziehungen von Menschen untereinander und mit Gott. Vertrauen soll tragfähig werden und bleiben. In der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen entsteht eine persönliche Nähe und Gemeinschaft, in der die Lebensfreude bestimmend ist. Das Vertrauen darf nicht zu ihrem Schaden ausgenutzt werden.
Alle Mitarbeitenden, beruflich und ehrenamtlich, sind mitverantwortlich für die Umsetzung des Schutzkonzeptes. Sie werden fortlaufend sensibilisiert und geschult in den Grundlagen der Prävention, haben eine Selbstverpflichtungserklärung bzw. einen Verhaltenskodex
unterschrieben, kennen das Beschwerdeverfahren und den Interventionsplan und haben je nach Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt. Sie wirken aktiv an der Umsetzung mit und sind somit Teil des Miteinanders in einer „Kultur der Achtsamkeit“.
Im Sinne der Prävention erwarten wir von allen haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden,
- Die regelmäßige Teilnahme an Schulungen (nähere Informationen erfolgen über die jeweiligen Bereichsleiter),
- Die regelmäßige Vorlage erweiterter Führungszeugnisse (je nach Einsatzbereich)
- Die Abgabe und Beachtung einer Selbstverpflichtungserklärung
Fehlerkultur
Die Kirchengemeinde etabliert eine Fehlerkultur, die eine frühzeitige, niedrigschwellige Fehlermeldung nicht nur ermöglicht, sondern durch klare und professionelle Verfahren alle Personen befähigt und ermutigt, Beobachtungen oder Fehlverhalten zu melden. Diese werden fachlich analysiert und münden in gezielte Korrektur- und Präventionsmaßnahmen ein.
Eine Fehlerkultur beschreibt ein positives, vertrauensvolles Miteinander und dient dem respektvollen Umgang untereinander. Sie lebt von konstruktiver Kritik.
Beschwerdeverfahren
Beschwerdeverfahren erfordern besondere Sensibilität. Hier können auch geschulte Ehrenamtliche eine Beschwerde entgegennehmen, da zunächst ein grundlegendes Vertrauen angenommen werden / gegeben sein muss. Beschwerden werden an die jeweilige Leitung (Presbyter/Pfarrer/Gruppenleiter) weitergeleitet. Beschwerden über Leitungskräfte nimmt entsprechend d. Superintendent*in entgegen.
Die entsprechenden Beschwerdeverfahren sind in der Anlage 6 zum Schutzkonzept in Langform geregelt.
Vertrauenspersonen
Der Kirchenkreis Moers hat Vertrauenspersonen benannt, an die sich jede*r bei einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt wenden soll (siehe unten).
Als Vertrauenspersonen im Kirchenkreis Moers sind benannt
- Andrea Kröger
- Jürgen Voß
- Lea Cerny
Liste der Vertrauenspersonen des Kirchenkreises Moers und der Ansprech- und Meldestellen
- Andrea Kröger, Ev. Familienbildungswerk Moers
Telefon: 02841/100-139 // Mobil: 0176 7353 9283
E-Mail: a.kroeger@kirche-moers.de - Jürgen Voß, Grafschafter Diakonie gGmbH - Diakonisches Werk Kirchenkreis Moers
Referent der Geschäftsführung
Telefon: 02842 92842-17
E-Mail: j.voss@grafschafter-diakonie.de - Lea Cerny, Mabilda e.v.
Tel.: 02841/100-267 (Weiterleitung auf externen Anschluss)
E-Mail: lea-Cerny@gmx.de
Interventionsplan bei der Vermutung von sexualisierter Gewalt in der Ev. Kirchengemeinde Moers-Hochstraß
Die Schritte einer Intervention
Kind/Jugendliche*r/Schutzbefohlene*r
Beobachtung auffälligen Verhaltens
Mitteilung durch Kind/Jugendliche*n/Schutzbefohlene*n
Mitarbeitende*r/Vertrauensperson
Info an das Interventionsteam
Kontakt zu insoweit erfahrener Fachkraft
Bei Minderjährigen Gefährdungsbeurteilung mit der insoweit erfahrenen Fachkraft inklusive Schutzplan/ggf. §8a-Verfahren
Einschätzung Interventionsteam und Maßnahmeplanung
Rückkopplung Vorgesetzter/ggf. Einbeziehung der Eltern
Prüfung Strafanzeige/arbeitsrechtliche Konsequenzen/Meldepflicht
Dieser Interventionsleitfaden regelt verbindlich das Vorgehen in Fällen von Verdacht auf sexualisierte Gewalt
(siehe Lang-Konzept Seite 17 ff.)
Meldepflicht
In jedem begründeten Verdachtsfall besteht für die Mitarbeitenden der Evangelischen Kirche im Rheinland die gesetzliche Meldepflicht bei der Meldestelle der Evangelischen Kirche im Rheinland.
Die Meldestelle ist telefonisch, per Mail und persönlich nach Vereinbarung zu erreichen.
Kontaktdaten der Meldestelle:
Telefonnummer:
0211 4562602
E-Mail-Adresse:
meldestelle@ekir.de
Postanschrift:
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt
Hans-Böckler-Str. 7
40476 Düsseldorf
Alle ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitenden haben das Recht, sich jederzeit zur Einschätzung eines Verdachts von der Ansprechstelle vertraulich beraten zu lassen. Wenn Sie also nicht sicher sind, ob es sich bei einem aufkommenden Verdacht oder ersten Vermutungen um einen begründeten Verdacht handelt, können Sie sich bei der Ansprechstelle beraten lassen.
Kontaktdaten der Meldestelle:
Telefonnummer:
0211 3610312
E-Mail-Adresse:
claudia.paul@ekir.de
Postanschrift:
Ansprechstelle für den Umgang mit Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung der EKiR
Graf-Recke-Str. 209a
40237 Düsseldorf
Leitfaden Krisenkommunikation
- Es muss sofort vereinbart werden, wer (Presse)anfragen übernimmt (nur eine Person sollte das tun, die zudem permanent über den jeweils neuesten Stand informiert wird). Für alle anderen Mitarbeitenden gilt die Verschwiegenheitspflicht.
- Persönlichkeitsrechte von Beschuldigten und möglichen Opfern sind jederzeit zu wahren und Identifizierbarkeit ist zu vermeiden. Im Verdachtsfall gilt immer die Unschuldsvermutung für d. Beschuldigte*n.
- Wenn Mitarbeitenden Diskussionen in sozialen Medien bekannt werden, informieren sie die Gemeindeleitung (Presbyterium) hierüber.
„Du sollst nicht ...“ – Unbedingt vermeiden!
Bei einer Intervention vor der ersten Sitzung des Teams ist auf Folgendes unbedingt zu achten:
- Nichts auf eigene Faust unternehmen!
- Keine direkte Konfrontation d. vermutlichen Täter*in mit der Vermutung!
- Keine eigenen Ermittlungen zum Tathergang anstellen!
- Keine eigenen Befragungen durchführen!
- Keine Informationen an d. vermutliche Täter*in geben.
- Bei Minderjährigen: Zunächst keine Konfrontation der Eltern d. vermutlich betroffenen Schutzbefohlenen mit dem Sachverhalt!
Aufarbeitung
Professionelle Aufarbeitung für die betroffene Person und die Institution sind immer zwingend notwendig, um die Schäden möglichst gering zu halten.
Rehabilitierung von Personen, denen nicht geglaubt wurde
In dem Fall, dass einer bzw. einem Betroffenen zunächst nicht geglaubt oder dessen bzw. deren Mitteilung nicht ernst genommen worden war, sind geeignete Wege für eine Entschuldigung und angemessene Maßnahmen zur Rehabilitierung der Betroffenen zu treffen und durchzuführen.
Rehabilitierungsmaßnahmen sind immer im Kreis derer durchzuführen, in dem die Information keinen Glauben fand.